KPV-Generalsekretär Nguyen Phu Trong: Epidemie unter Kontrolle bringen, um Wirtschaft zu beleben

(VOVWORLD) - Die 4. Sitzung des Zentralkomitees der KPV ist am Donnerstag abgeschlossen worden. 
KPV-Generalsekretär Nguyen Phu Trong: Epidemie unter Kontrolle bringen, um Wirtschaft zu beleben - ảnh 1Blick auf die Abschlusssitzung des ZK.

In seiner Abschlussrede betonte KPV-Generalsekretär Nguyen Phu Trong die Notwendigkeit, die Denkweise für Epidemie-Bekämpfung zu ändern, um entsprechende Maßnahmen zur Sozialwirtschaftsentwicklung zu ergreifen.

Der KPV-Generalsekretär sagte, das Zentralkomitee bedanke sich für die großen Beiträge der ganzen Bevölkerung und die Hilfen der Vietnamesen aus dem In- und Ausland sowie der internationalen Freunde bei der Covid-19-Bekämpfung.

Er betonte, bis Ende des Jahres müsse Vietnam entsprechende Maßnahmen für die konkrete Situation ergreifen, um die Epidemie baldmöglichst unter Kontrolle zu bringen und die Wirtschaft wiederzubeleben.

„Aus den Erfahrungen Vietnams und der Welt in der vergangenen Zeit müssen wir unsere Denkweise über die Epidemie-Bekämpfung und -Kontrolle ändern, indem wir die Epidemie-Kontrolle mit der Wiederbelebung und Entwicklung von Produktion und Geschäft verbinden. Wir sollten entsprechende Pläne für die Sozialwirtschaftsentwicklung, Staatsbudget und öffentliche Investitionen im nächsten Jahr herausarbeiten. Die Währungspolitik soll auch flexibel und effektiv korrigiert werden. Einige Branchen, in denen Unternehmen von der Pandemie stark betroffen sind, sollten restrukturiert, wie beispielsweise Handel, Dienstleistungen, Luftfahrt und Tourismus.“

Über den Parteiaufbau betonte Nguyen Phu Trong, das ZK habe den Umfang erweitert. Es gehe nicht nur um Aufbau der Partei, sondern des politischen Systems. Man müsse die Verschlechterung von Ideologie, Moral und Lebensstil sowie Korruption nicht nur verhindern und vorbeugen, sondern auch entschlossen bekämpfen und strikt bestrafen. 

Auf der Sitzung waren sich die ZK-Mitglieder einig, neue Regeln für Parteimitglieder zu erlassen. 

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