Vietnam hat zum ersten Mal ein Religionsgesetz

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Ergebnisse der Abstimmung für das Gesetz. (Foto: VOV)

(VOVworld) – Mit einer Mehrheit der Ja-Stimmen hat das Parlament am Freitag das Religionsgesetz verabschiedet. Das Gesetz besteht aus 9 Kapiteln und 68 Artikeln. Es reguliert alle Tätigkeiten im Bereich Religionen und Glauben und ersetzt die derzeitige Religionsverordnung. Das Gesetz bestimmt die Verantwortung des Staates in der Gewährleistung des Rechtes auf Religionsfreiheit, die Bedingungen der Registrierung der gemeinschaftlichen Religionsausübung, die Bedingungen für die Anerkennung einer religiösen Organisation sowie Bedingungen für die Gründung einer religiösen Ausbildungsstätte. Dazu der Vorsitzende des Parlamentsausschusses für Kultur, Bildung, Jugendliche und Kinder Phan Thanh Binh:

„Die Gliederung des Gesetzes wurde ausführlich analysiert und sie ist im Wesentlichen strikt. Das Gesetz legt den Standpunkt des Staates für das Recht auf Religionsfreiheit der Menschen und die Verantwortung des Staates für die Gewährleistung der Religionsfreiheit dar.“

Die Bedingung für den Ausübungszeitraum, damit eine Religion anerkannt wird, ist lockerer als früher: Der Zeitraum beträgt nun fünf Jahre statt 23 Jahre.

Über das Recht auf Religionsfreiheit von Ausländern in Vietnam bestimmt das Gesetz, dass Ausländern, die legal in Vietnam wohnen, vom vietnamesischen Staat die Religionsfreiheit gewährt wird. Sie haben das Recht auf Religionsausübung, auf Beteiligung an religiösen Tätigkeiten und dürfen legale Stellen für die gemeinschaftliche Religionsausübung nutzen. Ausländische Würdenträger, die legal in Vietnam wohnen, dürfen in legalen Religionsstätten in Vietnam predigen. Dazu sagt Binh:

„Die Bestimmungen über religiöse Tätigkeiten der Ausländer sind strikt, zweckmäßig und transparent. Diese ermöglichen günstige Bedingungen für religiöse Tätigkeiten der Ausländer in Vietnam, können aber dennoch die Bestimmungen des vietnamesischen Gesetzes gewährleisten.“

Das Religionsgesetz wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

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