Ständiger Parlamentsausschuss berät Bankrottgesetz

Ständiger Parlamentsausschuss berät Bankrottgesetz - ảnh 1
Die Sitzung des Parlamentsausschusses. (Foto: VOVonline)



(VOVworld) – Am Freitag hat der ständige Parlamentsausschuss ein weiteres Mal zwecks der Verfassungsänderung getagt. Zuvor diskutierten die Abgeordneten über das Projekt zum geänderten Bankrottgesetz. Wie bestimmt werden kann, dass ein Unternehmen oder eine Genossenschaft bankrott ist, war das Hauptthema der Diskussion. Im Gesetzesentwurf wurde geregelt, dass wenn ein Unternehmen oder eine Genossenschaft eine Schuld von mehr als 7000 Euro nicht bezahlen kann, sie den Bankrott erklären kann. Einige Abgeordneten zeigten sich besorgt angesichts der Realisierbarkeit dieser Regel. Derzeit gäbe es in Vietnam viele verschiedene Groß- und Kleinunternehmen sowie Genossenschaften. Mann könne die unbezahlbare Schuld nicht für alle gemeinsam bestimmen, sagten die Abgeordneten. Sie sprachen sich dafür aus, die Schulden mit dem Grundkapital des Unternehmens zu vergleichen, um die Fähigkeit des Unternehmens zu bewerten, Schulden abzuzahlen und so die Regel bestimmen, ob ein Unternehmen bankrott ist oder nicht. 

Mehr zum Thema
Weiteres