Am Donnerstag (Ortszeit) gab der Anwalt des französischen Generalstaatsanwalts eine Empfehlung ab, in der er die Aufhebung des Urteils des Pariser Berufungsgerichts beantragte. Mit diesem Urteil wurde die Klage von Tran To Nga aufgrund der richterlichen Immunität von Unternehmen abgewiesen. Dieser Schritt wird als bedeutend angesehen, da er die Rechtslage verändern und den Weg für eine Neuverhandlung des Falles ebnen könnte. Dazu Tran To Nga:
„Der Hauptanwalt im Prozess vor dem Obersten Gerichtshof gab mir Hoffnung, dass ich gewinnen könnte. Wenn ich gewinne, wird dieser Sieg einen Präzedenzfall für ein neues Weltrecht schaffen, sodass alle Länder, egal wie mächtig oder wohlhabend sie sind, die Verbrechen begehen, zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Ich habe mein Leben diesem Kampf so viele Jahre gewidmet, deshalb bin ich bereit, weiterzumachen.“
Die Berufungsverhandlung vor dem französischen Obersten Gerichtshof findet am 16. Juni statt.
